Nein. Die Verwaltung, Instandhaltung und Steuerliche Aufbereitung der Mieterträge werden vollständig übernommen. Kein Verwaltungsaufwand, kein Aufwand mit den Mietern.
Die Steuer wird größtenteils direkt abgeführt. Sie erhalten lediglich jährlich ein Schreiben für Ihre Steuererklärung – gleiches Prinzip, wie bei Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung.
Der Unterschied: Die Steuerlast liegt hier bei unter 20 %, statt bis zu 50 % bei herkömmlicher Versteuerung nach Österr. ESt-Gesetz für "Vermietung und Verpachtung"