Unser Unternehmen berät im Veranlagungsbereich und zeigt Wege zum konstanten Kapitalaufbau.
Statistisch betrachtet interessiert sich der Österreicher für zwei Extreme: absolute Sicherheit und totales Risiko mit Einzelaktien. Das breite Spektrum an sinnvollen Anlagemöglichkeiten kennen nur sehr Wenige.
Bitte stehen Sie immer auf mehreren Beinen und mischen Sie Investments bei, die keinen Handlungsbedarf Ihrer Person voraussetzen. Beziehen Sie Cash, Fonds, Edelmetalle, Beteiligungen, etc. beim Planen mit ein. Der Blick sollte immer auf das gesamte Vermögen gerichtet sein. Wir zeigen, wie wichtig es ist, Produkte kennen zu lernen und zu hinterfragen. Bitte nie etwas kaufen, das man nicht nachvollziehen kann. Das sind unsere ersten Ratgeber beim Veranlagen.
Irrationales Anlegerverhalten
Was es braucht, um eine Anlage-Entscheidung treffen zu können:
Definition des Zieles, Mathematik, Fachwissen und ein Konzept!
- Welches finanzielle Ziel möchte ich erreichen?
- Welche Einstellung zum Geldanlegen habe ich?
- Zu welchem Zweck und Zeitpunkt möchte ich Erträge erzielen?
- Wieviel Kapital wird heute benötigt um das Ziel zu erreichen?
- Welche Verzinsung ist notwendig und reicht das heutige Vermögen?
- Ist es leistbar, diesen Betrag anzusparen? Sind Zuzahlungen notwendig?
Wer seinem Konzept treu bleibt, ist langfristig erfolgreich und in Krisen emotional stabiler.
- Eine breite Produktpalette ist notwendig, um eine Auswahl treffen zu können.
- Nur wer über Wissen verfügt kann Überlegungen anstellen und Entscheidungen treffen.
- Loyale Berater kennen den Markt, selektieren die Produkte vor und erstellen passende Konzepte.
Wissensvermittlung ist uns ein wichtiges Anliegen!
* Einlagensicherung vs. Investmentfonds
Bei Investmentfonds handelt es sich um eine "Verwahrung" bei der Bank. Es wird keine Einlagensicherung benötigt, da im Falle einer Bankeninsolvenz die Fonds als (verwahrtes) Sondervermögen gelten. Das Fondsvermögen geht NICHT in die Konkursmasse, es ist daher geschützt.
Im Unterschied dazu sind Gelder auf Konten und Sparbüchern rechtlich gesehen, Eigentum der Bank und gehören im Insolvenzfall zur Konkursmasse. Deshalb benötigt der Kunde den Schutz der ESA (Einlagensicherung.at) - aber Achtung: Reicht das Vermögen der Einlagensicherung nicht aus, hilft Ihnen die allgemeine Information "bis zu 100.000 € seien die Gelder gesichert" nicht viel. Die ESA startete 2019 mit 500 Millionen und muss bis 2024 auf 0,8% der gesicherten Einlagen kommen. Im Jahr 2020 gabe es für die Bankenpleite Commerz in Mattersburg um 293 Millionen (!) zu wenig Kapital, um die Forderung zu bedienen. Was viele nicht wissen: Der Staat hat sich vor vielen Jahren (2009 und 2015) aus seiner Verpflichtung zur Deckung nach und nach zurückgezogen.
* Kalte Progression - was bedeutet das eigentlich?
* Inflation - einfach erklärt:
Grundsatzfragen zu anderen Finanz-Themen: Wissen Sie eigentlich,
- ... wie hoch das monatliche Einkommen sein wird, sollten Sie einen Unfall haben?
- ... wer in welcher Höhe und ab welchem Alter Anspruch auf Berufsunfähigkeits-Rente hat und wie hoch diese ist?
- ... wie sich Ihre Situation im Ruhestand darstellt? Wie viel Kapital braucht man, um monatlich 1.000,- lebenslang entnehmen zu können? Wie schaffe ich es, diesen Betrag sinnvoll anzusparen? Welcher Kapitaleinsatz ist dazu notwendig?
Wir bieten Finanzwissen für
- Alle, die offen sind für Beratung und uns kennen lernen wollen
- Interessierte, unabhängig, ob Sie bereits Vermögen haben oder Kapital erst aufbauen
- Jugendliche, die noch nichts anfangen können mit Begriffen wie, Pensionslücke, Zinseszinseffekt, Cost Average, etc.
- Ältere Personen, die sich bisher nicht oder wenig für den Kapitalaufbau interessiert haben
- Frauen, die bisher vom Einkommen des Ehemanns abhängig waren und wissen wollen, wie sich ihre Zukunft darstellt
gebundener Vermittler (vgV) die Anlageberatung und die
(Anlage)Vermittlung zu Finanzinstrumenten ausschließlich im Namen der
Wertpapierfirma (TopTen) gem. § 36 WAG 2018. Die TopTen haftet für die
Handlungen und Unterlassungen der B3 als ihrem Erfüllungsgehilfen gem. §
1313a ABGB, wenn dieser im Namen von TopTen tätig ist. Als vgV ist die
B3 im öffentlichen Register der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingetragen.
Allgemeine Hinweise zur TopTen finden Sie unter www. topten-wp.at
Unterschied Anlageberatung <> Anlagevermittlung
Bei einer Anlageberatung
wird unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen mit
einzelnen Anlageformen, der finanziellen Verhältnisse (inkl.
Verlusttragfähigkeit), der Anlageziele, des Anlagehorizonts, der
Risikobereitschaft und der Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden eine
individuelle Beratung durchgeführt und als Ergebnis dem Kunden das für
ihn geeignete Produkt empfohlen. Bei einer Anlagevermittlung
wird lediglich anhand der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des
Kunden geprüft, ob das vom ihm selbst gewünschte Produkt angemessen ist.